dan fetish:
Tentang saya
Sollte ich meine Bilder auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgĂ€nglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist nĂ€mlich fĂŒr Streitigkeiten aus dem Urheberrecht unabhĂ€ngig vom Streitwert immer das Landesgericht zustĂ€ndig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbetrĂ€chtlich sind, sollte man sich daher im vorhinein ĂŒberlegen, ob es sich auszahlt Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen. Zusammengefasst kann man also sagen ... Vorsicht!!!! Urheberrecht- bzw. Copyright-Verletzungen können sehr teuer werden.